Doppelte Haushaltsführung Im Ausland: Verpflegungsmehraufwand

by Jhon Lennon 62 views

Hey Leute! Wenn ihr im Ausland arbeitet und dafür eine Zweitwohnung habt, dann ist das Thema doppelte Haushaltsführung im Ausland und der damit verbundene Verpflegungsmehraufwand super wichtig. Viele von euch fragen sich bestimmt: "Kann ich das absetzen? Wie viel kriege ich zurück?" Keine Sorge, wir klären das mal auf!

Was genau ist doppelte Haushaltsführung im Ausland?

Also, stellt euch vor, ihr müsst für euren Job euren Hauptwohnsitz verlassen und am Arbeitsort eine eigene Wohnung unterhalten. Das ist im Grunde die doppelte Haushaltsführung. Das "im Ausland" kommt dann dazu, wenn euer Job euch quasi in ein anderes Land verschlägt. Das ist aber nicht so einfach, wie es klingt, Jungs und Mädels. Damit das Finanzamt das anerkennt, müsst ihr ein paar wichtige Kriterien erfüllen. Erstens: Ihr müsst am Ort eurer ausländischen Tätigkeit eine eigene Wohnung unterhalten. Das heißt, die ist nicht nur euer Schlafplatz, sondern ihr habt da auch wirklich eure persönlichen Sachen, kocht vielleicht mal was und fühlt euch wie zu Hause. Zweitens: Ihr müsst berufsbedingt dort sein. Das heißt, euer Arbeitgeber schickt euch hin, oder ihr habt euch bewusst für diesen Job im Ausland entschieden, und nicht nur, weil ihr mal Urlaub machen wollt. Und drittens: Ihr müsst wirtschaftlich und persönlich eure Hauptwohnung am bisherigen Ort aufrechterhalten. Das bedeutet, ihr behaltet eure alte Wohnung, zahlt da Miete oder habt da eigene Möbel und vor allem: Euer Lebensmittelpunkt ist immer noch Deutschland, auch wenn ihr gerade im Ausland seid. Das ist wichtig, denn sonst könnte das Finanzamt sagen: "Nee, dein richtiger Wohnsitz ist jetzt da drüben." Und das wollen wir natürlich nicht, oder? Denn nur mit der anerkannten doppelten Haushaltsführung im Ausland könnt ihr auch den Verpflegungsmehraufwand geltend machen, und das ist der Punkt, wo es für euer Portemonnaie richtig spannend wird.

Kriterien für die Anerkennung

Damit euer Finanzamt sagt: "Jawohl, das ist eine doppelte Haushaltsführung im Ausland und wir erkennen das an!", müsst ihr ein paar Haken setzen können. Erstens, wie gesagt, die berufliche Veranlassung. Das ist das A und O, Leute. Ihr müsst nachweisen können, dass der Job euch ins Ausland zwingt, sprich, euer Arbeitgeber hat euch da hingeschickt, oder die Stelle gibt es einfach nur dort. Zufällige Reisen oder Urlaube zählen natürlich nicht. Zweitens, die eigene Wohnung am ausländischen Tätigkeitsort. Das ist mehr als nur ein Bett. Es muss eine Wohnung sein, die ihr mietet oder besitzt und die euch zur Verfügung steht. Ihr solltet dort auch Dinge unterbringen können, wie Kleidung, Kochutensilien und so weiter. Es muss kein Luxus-Penthouse sein, aber es muss eben euer privater Rückzugsort dort sein. Drittens und das ist ganz entscheidend: Die Aufrechterhaltung eures Hauptwohnsitzes in Deutschland. Ihr müsst belegen können, dass ihr weiterhin einen Haushalt in Deutschland führt. Das kann bedeuten, dass ihr hier Miete zahlt, dass ihr hier eure Möbel habt, dass eure Familie hier wohnt, oder dass ihr einfach immer wieder nach Deutschland zurückkehrt und hier auch eure sozialen Kontakte pflegt. Der Gesetzgeber sagt hier: Ihr müsst die Kosten für euren Hausstand in Deutschland weiter tragen, und zwar für die gesamte Dauer der doppelten Haushaltsführung. Der Gesetzgeber schaut da auch ganz genau hin, Jungs. Sie wollen sichergehen, dass ihr nicht einfach nur versucht, ein bisschen Geld vom Staat zu holen. Wenn ihr zum Beispiel euren Hauptwohnsitz in Deutschland komplett auf gebt, die Wohnung untervermietet und nur noch sporadisch vorbeischaut, dann könnte das Finanzamt sagen: "Tja, Pech gehabt, das ist keine doppelte Haushaltsführung mehr." Also, immer schön die Belege sammeln und ehrlich sein, das ist die beste Strategie. Denn wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann könnt ihr euch über den Verpflegungsmehraufwand freuen, und der kann sich richtig sehen lassen!

Was ist Verpflegungsmehraufwand?

Jetzt kommen wir zum spannenden Teil, dem Verpflegungsmehraufwand. Stellt euch vor, ihr seid im Ausland, habt eure eigene Wohnung, aber ihr esst ja trotzdem, oder? Und das Essen ist dort vielleicht teurer als zu Hause, oder ihr könnt einfach nicht so gut kochen, weil euch die Küche fehlt oder ihr keine Zeit habt. Genau für diese zusätzlichen Kosten, die euch entstehen, weil ihr eben nicht in eurem gewohnten Umfeld zu Hause esst, gibt es den Verpflegungsmehraufwand. Das ist quasi eine Pauschale, die euch vom Finanzamt anerkannt wird, um die Mehrkosten für eure Verpflegung abzudecken. Das ist wie ein kleiner Bonus, den ihr vom Staat bekommt, weil ihr eben diesen Aufwand habt. Ihr müsst dafür keine einzelnen Belege für jedes Schnitzel oder jede Nudel sammeln. Das ist ja das Coole daran! Das Finanzamt hat dafür feste Sätze festgelegt, die je nach Land und Dauer eures Aufenthalts variieren. Das heißt, für jeden Tag, den ihr im Ausland seid und unter die Regeln der doppelten Haushaltsführung fallt, könnt ihr einen bestimmten Betrag als Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Das kann sich über die Zeit wirklich summieren und macht einen ordentlichen Unterschied in eurer Steuererklärung aus. Denkt dran, das ist keine Erstattung für eure tatsächlichen Essenskosten, sondern eine Pauschale. Das heißt, selbst wenn ihr mal ganz günstig esst, bekommt ihr trotzdem den vollen Pauschalbetrag. Und umgekehrt: Wenn ihr mal richtig teuer essen wart, kriegt ihr trotzdem nur die Pauschale. Das ist quasi die Vereinfachung für euch und das Finanzamt. Also, wenn ihr im Ausland arbeitet und eine zweite Bleibe habt, dann ist dieser Verpflegungsmehraufwand ein echtes Geschenk des Himmels, um eure Kosten etwas abzufedern. Aber Achtung, es gibt Grenzen! Aber dazu gleich mehr.

Die Verpflegungspauschalen: Wie viel gibt's?

Die Verpflegungspauschalen sind der Kern des Verpflegungsmehraufwands, und die sind super wichtig zu verstehen. Wie gesagt, das sind feste Beträge, die das Finanzamt für verschiedene Länder und Aufenthaltsdauer festgelegt hat. Das Schlaue daran ist, dass man sich nicht mit jedem einzelnen Kassenbon herumschlagen muss. Aber das bedeutet auch, dass man wissen muss, welche Pauschale für einen gilt. Diese Pauschalen werden regelmäßig angepasst, also haltet die Augen offen, was gerade aktuell ist. Generell gibt es unterschiedliche Sätze für verschiedene Länder. Was in Deutschland gilt, gilt nicht automatisch im Ausland, und selbst im Ausland sind die Sätze nicht überall gleich. Das hängt oft mit den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land zusammen. Wo es teurer ist, ist die Pauschale höher. Ganz wichtig ist auch die Dauer des Aufenthalts am jeweiligen Ort. Für die ersten drei Monate an einem ausländischen Tätigkeitsort gibt es oft eine sogenannte Grundpauschale. Diese ist in der Regel etwas höher als die Pauschalen danach. Nach diesen drei Monaten gibt es dann oft eine reduzierte Pauschale, die aber immer noch gut ist. Und dann gibt es noch ganz wichtige Abstufungen für die tägliche Dauer. Wenn ihr nur einen Teil des Tages im Ausland seid, zum Beispiel weil ihr nur für einen Termin hingeflogen seid, dann gibt es auch reduzierte Sätze für den halben Tag. Die genauen Beträge findet ihr auf den offiziellen Listen des Bundesfinanzministeriums oder bei eurem Steuerberater. Es ist absolut ratsam, sich diese Listen mal anzuschauen, bevor ihr eure Steuererklärung macht, damit ihr auch wirklich alles richtig angebt. Denn diese Pauschalen sind nicht unbegrenzt. Sie sind als Ausgleich für die Mehrkosten gedacht. Wenn euer Arbeitgeber euch zum Beispiel schon Verpflegung bezahlt, also Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, dann wird das von eurer Pauschale abgezogen. Und wenn ihr eine Mahlzeit komplett gestellt bekommt, dann entfällt für diesen Tag die Pauschale komplett. Das ist wichtig zu wissen, damit ihr nicht am Ende vom Finanzamt belangt werdet, weil ihr zu viel angesetzt habt. Also, informiert euch gut, Jungs und Mädels, und sammelt eure Nachweise, damit ihr das Maximum rausholen könnt!

Wann greift der Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand greift nicht einfach so, nur weil ihr im Ausland seid. Nein, da müssen schon die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung im Ausland erfüllt sein. Das heißt, ihr müsst wirklich eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten und euren Hauptwohnsitz in Deutschland aufrechterhalten. Wenn diese Grundvoraussetzungen stimmen, dann könnt ihr für jeden Kalendertag, an dem ihr euch auswärts von eurem Hauptwohnsitz aufhaltet, um eurer ausländischen Tätigkeit nachzugehen, den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Das klingt einfach, aber es gibt ein paar Feinheiten. Erstens: Die Dauer. Für den An- und Abreisetag, wenn ihr ins Ausland reist oder von dort zurückkehrt, gibt es oft eine reduzierte Pauschale, weil man da ja oft noch im "gewohnten" Umfeld ist oder das Essen schon unterwegs organisiert ist. Die genauen Kürzungen sind in den jeweiligen Pauschalen für den An- und Abreisetag festgelegt. Zweitens: Die Mahlzeiten. Wenn euer Arbeitgeber euch Mahlzeiten zur Verfügung stellt, dann wird die Pauschale für diesen Tag gekürzt. Wenn es sich um ein Frühstück handelt, wird in der Regel ein bestimmter Betrag abgezogen. Bei Mittag- und Abendessen sind die Abzüge in der Regel höher. Wenn eine Mahlzeit komplett gestellt wird, kann die Pauschale für den ganzen Tag entfallen. Also, es ist wichtig, dass ihr genau wisst, welche Mahlzeiten euch gestellt werden und wie die Abzüge dafür sind. Das müsst ihr dann in eurer Steuererklärung berücksichtigen. Drittens: Die Unterbringung. Auch wenn es um den Verpflegungsmehraufwand geht, spielt die Unterbringung eine Rolle. Wenn euch vom Arbeitgeber eine Unterkunft gestellt wird, die auch eine Küche beinhaltet, dann ist das ein Punkt, den das Finanzamt berücksichtigen kann. Denn theoretisch könntet ihr dann ja selbst kochen und hättet weniger Mehrkosten. Aber das ist nicht immer der Fall, und oft gibt es trotzdem noch Mehrkosten für die Verpflegung, die ihr geltend machen könnt. Also, der Verpflegungsmehraufwand ist ein tolles Instrument, um eure Kosten im Ausland abzudeckung, aber ihr müsst die Regeln genau kennen und eure Situation ehrlich dokumentieren. Wenn ihr das macht, dann könnt ihr einiges an Geld sparen, Leute!

Beispielrechnung: Ein Tag im Ausland

Nehmen wir mal an, ihr arbeitet für ein paar Wochen in Frankreich, genauer gesagt in Paris. Ihr habt dort eine kleine Zweitwohnung, weil ihr ja auch in Deutschland noch euren Hauptwohnsitz habt. Super, die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung sind erfüllt! Jetzt kommt der Verpflegungsmehraufwand ins Spiel. Sagen wir mal, für Frankreich gibt es eine tägliche Pauschale von 50 Euro. Das ist jetzt nur ein Beispiel, die tatsächlichen Sätze müsst ihr nachschauen, ok? An eurem ersten Arbeitstag in Paris, sagen wir, ihr kommt morgens an, holt den Schlüssel für eure Wohnung ab und geht dann zur Arbeit. Ihr habt für diesen Tag die volle Pauschale von 50 Euro angesetzt. Am zweiten Tag arbeitet ihr den ganzen Tag, esst in der Kantine zu Mittag, die euer Arbeitgeber euch bezahlt. Da müsst ihr jetzt die Pauschale kürzen. Sagen wir, der Abzug für ein Mittagessen beträgt 20 Euro. Also habt ihr für diesen Tag nur noch 30 Euro Verpflegungsmehraufwand. Am dritten Tag arbeitet ihr wieder, kauft euch abends etwas zum Kochen in einem Supermarkt und esst in eurer Wohnung. Hier habt ihr wieder die volle Pauschale von 50 Euro. Wenn ihr am vierten Tag abreist, vielleicht am Nachmittag, dann gilt wieder die reduzierte Pauschale für den Abreisetag, sagen wir mal 35 Euro. Wenn ihr das jetzt über die Wochen hochrechnet, seht ihr, dass da schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen können, die ihr euch vom Finanzamt zurückholen könnt. Wichtig ist, dass ihr eure Anwesenheitstage im Ausland genau festhaltet und wisst, ob und welche Mahlzeiten ihr gestellt bekommen habt. Wenn euer Arbeitgeber euch zum Beispiel eine Liste mit den gestellten Mahlzeiten gibt, ist das Gold wert. Ansonsten müsst ihr das selbst so gut wie möglich dokumentieren. Diese Pauschalen sind echt eine gute Sache, um die Kosten abzudeckung, also nutzt sie!

Was könnt ihr absetzen?

So, was könnt ihr jetzt genau absetzen, wenn ihr die doppelte Haushaltsführung im Ausland habt? Ganz klar: Der Verpflegungsmehraufwand ist einer der wichtigsten Punkte. Das sind die Pauschalen, über die wir gerade gesprochen haben, für jeden Tag, den ihr im Ausland tätig seid und die Voraussetzungen erfüllt. Aber das ist noch nicht alles, Leute! Wenn ihr eine doppelte Haushaltsführung im Ausland habt, dann könnt ihr auch die Kosten für eure doppelte Wohnung in der Regel absetzen. Das bedeutet, ihr könnt die Miete für eure Zweitwohnung im Ausland von der Steuer absetzen. Das ist oft ein ziemlich großer Posten. Aber Vorsicht: Auch hier gibt es Obergrenzen. Das Finanzamt prüft genau, ob die Kosten angemessen sind. Eine Luxusvilla, wenn sie nicht unbedingt für den Job notwendig ist, wird da nicht zu 100% anerkannt. Aber die Kosten für eine normale, berufsbedingt notwendige Wohnung sind in der Regel absetzbar. Was noch dazukommt, sind die Fahrtkosten. Wenn ihr zwischen eurem Hauptwohnsitz in Deutschland und eurem ausländischen Tätigkeitsort pendelt, könnt ihr diese Fahrten in der Regel absetzen. Das kann die Kosten für Flüge, Bahnfahrten oder auch die Nutzung eures eigenen Autos sein (da gibt es dann eine Kilometerpauschale). Aber auch hier gilt: Es muss beruflich veranlasst sein und dem Grunde nach notwendig. Und es gibt eine wichtige Regel: Wenn ihr zum Beispiel nur einmal im Jahr nach Deutschland fahrt, dann ist das in der Regel nicht mehr als eine